Jugend-Arbeitsschutzuntersuchung JASU

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung (kurz: JASU) wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, sofern der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Beschäftigung von Jugendlichen ist nur zulässig, wenn eine Bescheinigung über diese Untersuchung, die nicht länger als 14 Monate zurückliegt, vorgelegt wird. Bei Auszubildenden, die nach dem ersten Lehrjahr das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, findet eine Zweituntersuchung statt.

Daraus muss hervorgehen, dass keine Einschränkungen für die Aufnahme der Arbeitstätigkeit des Jugendlichen festgestellt wurden.

Sie dient der Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und der Einschätzung des Gesundheitszustandes der Jugendlichen.

Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Seh- und Hörvermögen sowie orthopädische Auffälligkeiten werden berücksichtigt und können ggf. Nachuntersuchungen erforderlich machen.

Die Kosten hierfür trägt das Bundesland und nicht die Krankenkasse!

Die Unterlagen (Untersuchungsberechtigungsschein und Erhebungsbögen) bekommen Sie über die Schule oder das Gewerbeaufsichtsamt.

Für diese Untersuchung ist immer eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Untersuchungstermin mit.