Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Sie ist eine Gesundheitsinformation für Menschen, die im Lebensmittelbereich tätig sind. Ziel der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen.